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Um einen komfortablen Einstieg für den Handel mit digitalen Währungen zu ermöglichen, hat die alteingesessene Börse Stuttgart vor gut einem Jahr eine innovative App auf den Markt gebracht. Der Prozess, um loslegen zu können, so die Macher auf ihrer Website, ist einfach: „… App downloaden, anmelden, verifizieren lassen, Geld aufladen und loslegen…“. Ein großer Vorteil für die inzwischen 400.000 Nutzer gegenüber dem Handel an alternativen Kryptobörsen besteht u.a. darin, dass keine Handelsgebühren anfallen. Ein weiterer Vorteil für die Trader: Es braucht keine Krypto-Wallet – die ansonsten obligatorische elektronische Geldbörse auf dem Smartphone. Ein deutsches Girokonto reicht aus!
Laut dem Magazin „Wirtschaftswoche“ vom 3. Dezember 2021, „macht der Bitcoin mit Abstand den größten Anteil bei der Marktkapitalisierung von Kryptowährungen aus“. Diese summiert sich derzeit auf 1.077,5 Mrd. US-Dollar. Am 8. November 2021 erreichte die beliebteste Kryptowährung ihr Allzeithoch. Die Marktkapitalisierung dieser ältesten Kryptowährung der Welt entsprach einem Wert von 1.274,8 Mrd. US-Dollar. Auf Platz zwei der digitalen Währungen ist Etherium mit einer Marktkapitalisierung von 545,6 Mrd. US-Dollar platziert.
Deutschland mit Frankfurt und Stuttgart als Börsenplatz weltweit nur zweite Wahl
Der Börsenplatz Stuttgart ist erheblich kleiner als sein Wettbewerber in Frankfurt, dafür aber umso kreativer. Börsen-Platzhirsch Frankfurt verfügt über zwei Börsen: die Eurex – im Eigentum der Deutschen Börse und der SIX Swiss Exchange – und die Frankfurter Wertpapierbörse mit dem Index DAX. Daneben gibt es deutsche Börsenstandorte in Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Düsseldorf. Mit einem Handelsvolumen von 111 Milliarden Euro in 2020 ist der Handelsplatz Börse Stuttgart nach der Xetra-Plattform der Frankfurter Wertpapierbörse und der Tradegate Exchange der drittgrößte Handelsplatz in Deutschland.
Zum Vergleich: Die weltweit größte Börse ist die New York Stock Exchange (NYSE), besser bekannt unter dem Namen Wall Street. An diesem weltweit bedeutendsten Finanzplatz sind derzeit gut 3.000 Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über 14 Billionen US-Dollar gelistet. Der hier notierte Dow-Jones-Index ist einer der ältesten und mit Abstand der bedeutendste Aktienindex der Welt. Mit einem Handelsvolumen von ca. 2,57 Billionen US-Dollar belegt die Frankfurter Börse global betrachtet den zehnten Platz.
Aber die Macher am Börsenstandort Stuttgart sind gleichermaßen kreativ und innovativ: Bereits im Januar 2019 brachten die Schwaben unter dem Namen „Bison“ die erste Krypto-Trading-App in Deutschland auf den Markt. Bitcoin-Trading mittels Smartphone auf der Basis eines normalen Girokontos war vorher in Deutschland nicht möglich. Ambitionierte Laien und Profis konnten nur an Kryptobörsen wie der eToro, xtb, Plus500 oder FBS kaufen und verkaufen, was aber komplizierte Prozesse beinhaltete. Konkret: Es gilt eine eWallet einzurichten, den aufwändigen KYC-Prozess (Know-Your-Customer) zu durchlaufen, teils mit erheblichem Zeitverzug Euro in Dollar zu wechseln und dann erst über die Wallet mit Zeitverzug an die elektronische Krypto-Börse zu transferieren…Die Bison-App für den deutschen Markt wurde von den FinTech Sowa Labs entwickelt – ein Tochterunternehmen der Boerse Stuttgart Digital Ventures GmbH.
Stuttgarter Erfolgsstory trotz gesetzlicher Restriktionen
Gut ein Jahr nach Produkteinführung konnte mit der Bison-App ein Handelsvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro realisiert werden. Beim Trading dient das Handelssegment Euwax, Europas größte Plattform für den börslichen Handel mit verbrieften Derivaten, als Broker für die Kunden von „Bison“. Die „User“ kaufen und verkaufen mit dem Smartphone Kryptowährungen wie Bitcoin, Bitcoin Cash, Chainlink, Etherium, Litecoin, Ripple oder Uniswap. Die EUWAX AG ist eine Tochtergesellschaft der Boerse Stuttgart GmbH. Im Gegensatz zu vielen „wilden“ Börsen in Asien erfüllt die digitale Börse in Stuttgart alle regulatorischen Vorgaben des Gesetzgebers. Damit sind alle Geldtransfers transparent und Geschäfte im „grauen Bereich“ bleiben weitestgehend ausgeschlossen.